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Wer kann das Formular 163 ausfüllen?

Das Formular 163 richtet sich hauptsächlich an Arbeitnehmer in Luxemburg, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg ansässig (Formular 163R/résidents) oder nicht ansässig (Formular 163NR/non-résidents) sind. Mit diesem Formular kann eine Berichtigung beantragt werden, wenn die an der Quelle einbehaltene Steuer im Laufe des Steuerjahres zu hoch war.


Dieses Formular kann von Steuerpflichtigen ausgefüllt werden, die nicht der Besteuerung nach der Bemessungsgrundlage unterliegen, d. h. die keine klassische Steuererklärung über das Formular 100 einreichen. In der Praxis betrifft dies häufig Arbeitnehmer, deren Einkommen nur der Quellensteuer unterliegt und die kein anderes steuerpflichtiges Einkommen beziehen oder keine jährliche Steuererklärung abgeben müssen.


Das Formular 163 kann für Personen vorteilhaft sein, die ihre berufliche Laufbahn in Luxemburg unmittelbar nach dem Abschluss ihres Studiums beginnen. In diesem Fall ermöglicht die Jahresabrechnung eine automatische Korrektur des vorgenommenen Steuerabzugs, insbesondere wenn dieser noch nicht genau der steuerlichen Situation des Steuerpflichtigen entspricht.


Schließlich kann dieses Formular auch von jedem Arbeitnehmer verwendet werden, der der Ansicht ist, dass er einen höheren Steuerbetrag gezahlt hat, als er eigentlich hätte zahlen müssen, sei es aufgrund von Änderungen der Umstände im Laufe des Jahres (Heirat, Geburt, Wohnsitzwechsel usw.), Fehlern beim Steuerabzug an der Quelle oder zur Geltendmachung von Steuerabzügen, auf die er ein Anrecht hat.

Aktualisiert am: 31/07/2025

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