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# Wer kann das Formular 100 ausfüllen?

Das **Formular 100** kann von jeder Person ausgefüllt werden, die in Luxemburg steuerpflichtig ist und eine jährliche Steuererklärung abgeben möchte oder muss. Im Einzelnen betrifft dies :

###### Personen, die das Formular 100 ausfüllen müssen :

* In Luxemburg steuerlich Ansässige, die ein Welteinkommen zu erklären haben (Gehälter, Mieteinnahmen, Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen usw.).
* Nichtansässige (Grenzgänger), die sich für eine Kollektivbesteuerung entscheiden oder von bestimmten Abzügen profitieren möchten (Darlehenszinsen, Lebensversicherungen usw.).
* Personen, die Einkünfte beziehen, die keiner Quellensteuer unterliegen oder diversifiziert sind (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus freien Berufen).

###### Personen, die das Formular 100 freiwillig ausfüllen können :

* Alle Arbeitnehmer, die Abzüge geltend machen oder zu viel gezahlte Steuern zurückfordern möchten (Fahrtkosten, Versicherungen, unterhaltsberechtigte Kinder usw.).

###### Zu beachten:

Das Formular 100 muss pro Steuerhaushalt nur einmal ausgefüllt werden, auch wenn eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird.

Das taxx.lu-System kann Ihnen automatisch anzeigen, ob Sie betroffen sind, und Sie bei der Eingabe und Einsendung des richtigen Formulars begleiten.