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Welches Dokument benötige ich, um die Notarkosten für die Eröffnung eines Kredits für meine Hauptwohnung abzusetzen?

Im Jahr des Erwerbs Ihres Hauptwohnsitzes können Sie die Notarrechnung „**Ouverture de crédit**“ absetzen.

Bitte beachten Sie. Die Rechnung für „Verkauf“ ist nicht abzugsfähig. Bitte überprüfen Sie die Formulierung oben auf Ihrem Dokument genau.

Hier ein Beispiel für eine solche Rechnung :



Bei einem Immobilienkredit bei der Spuerkeess ist die Krediteröffnung im Abschnitt „“Kommissionen„“ des Bankauszugs angegeben.

Aktualisiert am: 20/06/2025

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