Artikel über: Freibeträge
Dieser Artikel ist auch verfügbar in:

Welchen Pauschalabzug kann ich für Häuslichkeitskosten in Anspruch nehmen?

Sie können von einem Pauschalabschlag von bis zu 5.400,00€ pro Jahr profitieren für:

Haushaltshilfekosten (Putzpersonal, Reinigungsfirma ... )
Kinderbetreuungskosten (Foyers, Kindergarten, Maison relais ...)
Kosten für Hilfe aufgrund von Pflegebedürftigkeit (z.B.: Hëllef Doheem, Help ...)
Kosten für Pflegeheime (CIPA)

Achtung! Gartenkosten sind nicht abzugsfähig.

Aktualisiert am: 19/02/2024

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!