Welche Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen müssen in Luxemburg gemeldet werden?
Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen betreffen :
- Dividenden
- Zinsen auf Sparguthaben und Anleihen
- Kapitalgewinne (Kursgewinne auf Aktien, Kryptowährungen usw.).
- Sonstige Einkünfte im Zusammenhang mit beweglichen Kapitalanlagen.
Aktualisiert am: 06/08/2025
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