Artikel über: Grenzgänger
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Was bedeutet es, „einem ansässigen Steuerzahler gleichgestellt“ zu sein?

Durch die steuerliche Gleichstellung kann ein Grenzgänger bei der Steuererklärung die gleichen Steuerabzüge geltend machen wie ein in Luxemburg Ansässiger.

Um mit einem in Luxemburg Ansässigen gleichgestellt zu werden, müssen Sie mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:

Überwiegend luxemburgische Einkünfte :
Mindestens 90 % des jährlichen Haushaltseinkommens müssen aus Luxemburg stammen. Für diese Berechnung werden die ersten 50 Tage, die Sie im Ausland arbeiten (z. B. Homeoffice, als in Luxemburg gearbeitete Tage gezählt.

Begrenztes Auslandseinkommen:
Der Haushalt bezieht weniger als 13 000 € Nettoeinkommen außerhalb Luxemburgs.

Besondere Bedingung für in Belgien ansässige Personen:
Mehr als 50 % der beruflichen Einkünfte des Haushalts werden in Luxemburg erzielt.

Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, reicht es aus, wenn nur einer der Partner eine dieser Bedingungen erfüllt, damit der Haushalt einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt wird.

Aktualisiert am: 25/02/2025

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