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# Wann kann man einen Freibetrag für Kind(er), das/die nicht im Haushalt lebt/leben, beantragen?

Der Freibetrag für nicht zum Haushalt gehörende(s) Kind(er) kann geltend gemacht werden, wenn Sie nach einer Scheidung/Trennung nicht mehr das Sorgerecht für Ihr Kind haben.

Dazu gehört, dass das Kind nicht zum steuerlichen Haushalt gehören darf, der Steuerzahler muss hauptsächlich die Kosten für die Erziehung und den Unterhalt des Kindes tragen. 
Außerdem müssen Kinder über 21 Jahre während des Steuerjahres eine Vollzeit-Berufsausbildung absolvieren.