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Wann ist das Formular 163 auszufüllen?

Die jährliche Abrechnung (Formular 163R/résidents für Ansässige und 163NR/non-résidents für Nichtansässige) ermöglicht die Korrektur eines zu hohen Steuerabzugs an der Quelle. Sie muss auf Antrag des Steuerpflichtigen erstellt werden, der nicht der Besteuerung nach der Bemessungsgrundlage (Formular 100) unterliegt oder der diese Erklärung nicht vornimmt.

Aktualisiert am: 31/07/2025

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