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Sind Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung steuerpflichtig?

Leistungen aus einer vom Arbeitgeber eingerichteten betrieblichen Altersversorgung sind in Luxemburg nicht steuerpflichtig, unabhängig davon, ob der Begünstigte in Luxemburg ansässig ist oder nicht.


  • Ansässiger Steuerpflichtiger: Er hat keine Steuerpflicht zu erfüllen, da die Leistungen (Leibrente oder Einmalzahlung) vollständig steuerfrei sind. Diese Befreiung erklärt sich dadurch, dass die Beiträge bereits bei ihrer Einzahlung mit einem Pauschalsatz von 20 % besteuert wurden.


  • Nicht ansässiger Steuerpflichtiger: Er ist in Luxemburg für diese Leistungen nicht steuerpflichtig. Diese Beträge sind jedoch grundsätzlich in seinem Wohnsitzland steuerpflichtig.


Aktualisiert am: 09/01/2026

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