Artikel über: Freibeträge
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Sind im Ausland gezahlte Kosten für Kinderbetreuung abzugsfähig?

Sie können alle Kosten für die Kinderbetreuung (Kinderkrippe, Tagesmutter, außerschulische Betreuung ... usw.) absetzen.

Nicht absetzbar sind hingegen Kosten für außerschulische Aktivitäten (Judoclub, Tennis... etc.) sowie die Kosten für die Kantine.

Wo soll ich Gebühren für Kinderbetreuung (Crèche, Maison relais...) absetzen?

Aktualisiert am: 23/04/2024

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