Artikel über: Europäische Beamte
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Sind andere Einkünfte des Partners, der bei der EU beschäftigt ist (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen), in Luxemburg steuerpflichtig?

Ja. Auch wenn das von einer Institution der Europäischen Union gezahlte Gehalt in Luxemburg steuerfrei ist und nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss, unterliegen die übrigen Einkünfte dieses Partners weiterhin der luxemburgischen Besteuerung.


Dazu zählen insbesondere:

  • Bankzinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien;
  • Mieteinnahmen aus Immobilien;
  • Immobiliengewinne sowie Gewinne aus Aktien oder Kryptowährungen;
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, private Pensionen oder Einnahmen aus möblierten Vermietungen.


Für weitere Informationen zu diesem Thema konsultieren Sie bitte den folgenden Link zu unseren FAQ.





Aktualisiert am: 04/03/2026

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