Artikel über: Formulare
Dieser Artikel ist auch verfügbar in:

Wann füllt man das Formular 100 aus?

Sie müssen das Formular 100 ausfüllen, wenn :


  • das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts 100.000 € pro Jahr übersteigt
  • bei Kumulierung mehrerer Vergütungen, wenn das steuerpflichtige Einkommen 36.000 € für Steuerpflichtige der Steuerklassen 1 und 2 und 30.000 € für Steuerpflichtige der Steuerklasse 1a übersteigt.
  • für nicht in Luxemburg ansässige Personen, wenn Sie zu einem festen Steuersatz besteuert werden.


Oder wenn Ihr in Luxemburg steuerpflichtiges Einkommen nicht der Quellensteuer unterliegt, wie z. B. für :


  • Einkünfte aus der Ausübung eines freien Berufs
  • Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien
  • Lohneinkommen, die von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt werden, oder Renten, die von ausländischen Pensionsfonds gezahlt werden
  • steuerpflichtige Einkünfte, die mehr als 1. 500 € Nettoerträge aus Wertpapieren, die der Quellensteuer unterliegen
  • steuerpflichtiges Einkommen, das mehr als 1.500 € an Sitzungsgeldern umfasst
  • nicht getrennt lebende Ehepartner, von denen einer ein gebietsansässiger und der andere ein gebietsfremder Steuerzahler ist, die sich für die gemeinsame Veranlagung entschieden haben und denen auf ihrer Quellensteuerkarte vorläufig die Steuerklasse 2 zugewiesen wurde.


Wenn Sie keine der oben genannten Bedingungen erfüllen und die Steuerbehörde Sie nicht ausdrücklich aufgefordert hat, das Formular 100 einzureichen, wählen Sie das Formular 163

Aktualisiert am: 31/07/2025

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!