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# Muss man nach einer Scheidung eine gemeinsame oder eine individuelle Steuererklärung abgeben?

Die Zeit nach einer Scheidung ist nie einfach, sowohl aus persönlicher als auch aus administrativer Sicht. 

| Nachdem Sie den ersten Gang zum Gericht hinter sich gebracht haben, können Sie während der ersten drei Jahre nach Ihrer Scheidung die Steuerklasse 2 beantragen.
| Nach Ablauf dieser drei Jahre werden Sie je nach Situation wieder in die Steuerklasse 1 oder 1A eingestuft.

###### ***Beispiel 1***

Lena und Cyril vertragen sich nicht mehr. Sie leben **seit dem 15. März 2022 de facto getrennt** und leiten am **20. Juni 2022 ein Scheidungsverfahren ein.** **Die Genehmigung für einen getrennten Wohnsitz wird ihnen am 10. März 2023** erteilt und die **Scheidung wird am 15. Januar 2024 ausgesprochen.** Lena erhält das Sorgerecht für ihre beiden Kinder und sie erhält das Kindergeld für sie. 

*  Bis einschließlich des Steuerjahres **2023 müssen Lena und Cyril eine gemeinsame Steuererklärung abgeben,** ansonsten kann die 3-jährige Übergangsfrist in der Steuerklasse 2 verweigert werden. 
*  **Ab dem Steuerjahr 2024 können sie eine individuelle Steuererklärung abgeben.** 

| Für Lena und Cyril beginnt die 3-jährige Übergangszeit ab dem Datum der Genehmigung des getrennten Wohnsitzes. Somit erhalten sie für die Steuerjahre 2024, 2025 und 2026 die Steuerklasse 2. **Ab dem Steuerjahr 2027 wird Cyril in die Steuerklasse 1 und Lena in die Steuerklasse 1A eingeordnet.**

###### ***Beispiel 2***

Nach mehreren Jahren Ehe beschließen Nicolas und Laura, sich scheiden zu lassen. Es gab keine Genehmigung für einen getrennten Wohnsitz, aber direkt das **Scheidungsurteil, das am 18. September 2022 verkündet wurde. Sie haben keine Kinder.** 

*  Bis einschließlich des Steuerjahres **2022 müssen Nicolas und Laura eine gemeinsame Steuererklärung** abgeben, da sonst die 3-jährige Übergangsfrist in Steuerklasse 2 verweigert werden kann. 
*  **Ab dem Steuerjahr 2023 können sie eine individuelle Steuererklärung abgeben.** 

| Für Nicolas und Laura beginnt die 3-jährige Übergangszeit ab dem Datum des Scheidungsurteils. Somit erhalten sie für die Steuerjahre 2023, 2024 und 2025 die Steuerklasse 2. **Ab dem Steuerjahr 2026 werden Laura und Nicolas in die Steuerklasse 1 eingestuft.**.