Artikel über: Verschiedene Arten von Besteuerungen
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Muss man nach einer Scheidung eine gemeinsame oder eine individuelle Steuererklärung abgeben?

Die Zeit nach einer Scheidung ist nie einfach, sowohl aus persönlicher als auch aus administrativer Sicht.

Nachdem Sie den ersten Gang zum Gericht hinter sich gebracht haben, können Sie während der ersten drei Jahre nach Ihrer Scheidung die Steuerklasse 2 beantragen.
Nach Ablauf dieser drei Jahre werden Sie je nach Situation wieder in die Steuerklasse 1 oder 1A eingestuft.

Beispiel 1

Lena und Cyril vertragen sich nicht mehr. Sie leben seit dem 15. März 2022 de facto getrennt und leiten am 20. Juni 2022 ein Scheidungsverfahren ein. Die Genehmigung für einen getrennten Wohnsitz wird ihnen am 10. März 2023 erteilt und die Scheidung wird am 15. Januar 2024 ausgesprochen. Lena erhält das Sorgerecht für ihre beiden Kinder und sie erhält das Kindergeld für sie. Bis einschließlich des Steuerjahres 2023 müssen Lena und Cyril eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, ansonsten kann die 3-jährige Übergangsfrist in der Steuerklasse 2 verweigert werden. Ab dem Steuerjahr 2024 können sie eine individuelle Steuererklärung abgeben.. Für Lena und Cyril beginnt die 3-jährige Übergangszeit ab dem Datum der Genehmigung des getrennten Wohnsitzes. Somit erhalten sie für die Steuerjahre 2024, 2025 und 2026 die Steuerklasse 2. Ab dem Steuerjahr 2027 wird Cyril in die Steuerklasse 1 und Lena in die Steuerklasse 1A eingeordnet.

Beispiel 2

Nach mehreren Jahren Ehe beschließen Nicolas und Laura, sich scheiden zu lassen. Es gab keine Genehmigung für einen getrennten Wohnsitz, aber direkt das Scheidungsurteil, das am 18. September 2022 verkündet wurde. Sie haben keine Kinder. Bis einschließlich des Steuerjahres 2022 müssen Nicolas und Laura eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, da sonst die 3-jährige Übergangsfrist in Steuerklasse 2 verweigert werden kann. Ab dem Steuerjahr 2023 können sie eine individuelle Steuererklärung abgeben. Für Nicolas und Laura beginnt die 3-jährige Übergangszeit ab dem Datum des Scheidungsurteils. Somit erhalten sie für die Steuerjahre 2022, 2023 und 2024 die Steuerklasse 2. Ab dem Steuerjahr 2025 werden Laura und Nicolas in die Steuerklasse 1 eingestuft..

Aktualisiert am: 15/02/2024

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