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# Muss das Einkommen zur Nationaler Solidaritätsfonds (REVIS) angegeben werden?

Das REVIS setzt sich zusammen aus:

* der Eingliederungszulage, die eine finanzielle Beihilfe ist, mit der Personen, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, einen Grundbetrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhalten;
* der Aktivierungszulage, bei der es sich um eine Entschädigung für die Personen handelt, die an Aktivierungsmaßnahmen im Rahmen des REVIS teilnehmen.

Die Aktivierungszulage unterliegt sowohl den Sozialabgaben als auch der Einkommenssteuer.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den [Nationalen Solidaritätsfonds.](https://fns.public.lu/de.html).