Kann mein im Ausland studierendes Kind meinem Steuerhaushalt zugeordnet werden?
Für ein Kind unter 18 Jahren:
- Es kann als Teil Ihres Steuerhaushalts betrachtet werden, sofern Sie der Elternteil sind, der das Kindergeld erhält.
- Für weitere Informationen zu diesem Thema folgen Sie bitte diesem Link zu unseren FAQ.
Für ein Kind ab 18 Jahren:
- Es muss Vollzeitstudent sein und finanziell weiterhin von Ihnen abhängig bleiben.
- Wenn das Kind im Laufe des Steuerjahres eigenes Einkommen erzielt, kann es nicht mehr Ihrem Steuerhaushalt zugeordnet werden.
Aktualisiert am: 20/01/2026
Danke!
