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# Kann ich meine Steuererklärung zu spät und/oder für vergangene Jahre einreichen?

Es ist nur dann möglich, eine oder mehrere Steuererklärungen verspätet einzureichen, wenn diese verpflichtend waren. Hier ist ein Artikel, der Ihnen behilflich sein kann: https://help.taxx.lu/de/article/wer-muss-in-luxemburg-eine-steuererklarung-abgeben-la73zj/

Wenn Ihre Steuererklärung nicht verpflichtend war, dann können Sie Ihre überfällige Steuererklärung nicht einreichen: Sie wird von Ihrem Finanzamt ebenso abgelehnt wie die Gewährung einer Steuererstattung.

So erstellen Sie eine Steuererklärung für ein vergangenes Jahr :

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