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# Kann ich bei einem PACS-Abschluss im laufenden Jahr gemeinsam veranlagt werden?

Nein, nicht für das Jahr, in dem die Partnerschaft geschlossen wurde. Um die gemeinsame Veranlagung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihre Partnerschaft während des gesamten Steuerjahres bestanden haben, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Wenn Sie Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft im Laufe des Jahres eingegangen sind, müssen Sie und Ihr Partner daher für dieses Jahr jeweils eine eigene Steuererklärung ausfüllen und dabei den Familienstand „ledig“ angeben.

Ab dem ersten vollständigen Jahr der Lebenspartnerschaft können Sie beantragen, gemeinsam besteuert zu werden.