Ist eine im Ausland bezahlte Restschuldversicherung ebenfalls abzugsfähig?
Ja, die auf einen ausländischen Versicherungsvertrag gezahlten Prämien sind abzugsfähig, vorausgesetzt, Sie können eine jährliche Bescheinigung vorlegen, um die Höhe der gezahlten Prämien zu belegen, und Sie können einer steuerlich in Luxemburg ansässigen Steuerzahler gleichgestellt werden.
Aktualisiert am: 17/05/2024
Danke!