Artikel über: Persönliche Daten
Dieser Artikel ist auch verfügbar in:

In welche Steuerklasse falle ich, wenn ich Witwer oder Witwe werde?

Unter bestimmten Voraussetzungen behalten Sie in den drei Steuerjahren nach dem Tod Ihres Ehepartners oder Lebenspartners die Steuerklasse 2 bei. Nach Ablauf dieser Übergangszeit fallen Sie grundsätzlich in die Steuerklasse 1a, die günstiger ist als die Steuerklasse 1 für Alleinstehende ohne Kinder.

Aktualisiert am: 12/08/2026

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!