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# In welche Steuerklasse falle ich nach einer Scheidung?

In den drei Steuerjahren, die auf das Jahr der Trennung folgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Steuertarif der Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen (ohne dass eine gemeinsame Veranlagung mit Ihrem ehemaligen Ehepartner erfolgt). Nach Ablauf dieser Übergangszeit fallen Sie unter die Steuerklasse 1, wenn Sie keine unterhaltsberechtigten Kinder in Ihrem Haushalt haben, oder unter die Steuerklasse 1a, wenn Sie ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder haben.

