Was passiert, wenn ich nach meiner Ankunft in Luxemburg weiterhin ein Gehalt aus dem Ausland erhalte?
Wenn Sie nach Ihrer Ankunft weiterhin ein Gehalt aus dem Ausland erhalten, muss dieses Einkommen in Luxemburg in der Steuererklärung angegeben werden. Es kann gemäß internationalen Steuerabkommen steuerfrei sein, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Aktualisiert am: 20/01/2026
Danke!
