Hat das unverheiratete Zusammenleben Auswirkungen auf meine Steuererklärung?
Nein. In Luxemburg führt das unverheiratete Zusammenleben weder zu einer gemeinsamen Steuererklärung noch zu einer Änderung der Steuerklasse. Jeder Partner gibt sein Einkommen weiterhin separat an, außer im Falle einer Ehe oder eines PACS.
Aktualisiert am: 12/08/2026
Danke!
