Wer kann Kinder zu seinem Steuerhaushalt dazuzählen?
Der Elternteil, der in Luxemburg Kindergeld erhält (das von der Caisse pour l'Avenir des Enfants gezahlt wird), kann das Kind in seinem steuerlichen Haushalt anmelden.
Andererseits kann ein Elternteil, der kein Kindergeld in Luxemburg erhält, das Kind nicht in seinen steuerlichen Haushalt einbeziehen, kann aber die im Falle einer Scheidung gezahlten Unterhaltszahlungen (bis zu 4422 Euro pro Jahr und Kind) abziehen.
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Andererseits kann ein Elternteil, der kein Kindergeld in Luxemburg erhält, das Kind nicht in seinen steuerlichen Haushalt einbeziehen, kann aber die im Falle einer Scheidung gezahlten Unterhaltszahlungen (bis zu 4422 Euro pro Jahr und Kind) abziehen.
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Aktualisiert am: 06/03/2024
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