Wird mein Kind, das im Ausland lebt und dort studiert, meinem Steuerhaushalt zugerechnet?
Wenn Ihr Kind studiert und nicht allein für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, wird es Ihrem Steuerhaushalt zugerechnet.
Studiengebühren und die Miete, die Sie für Ihr Kind im Ausland zahlen, sind nicht abzugsfähig.
Studiengebühren und die Miete, die Sie für Ihr Kind im Ausland zahlen, sind nicht abzugsfähig.
Aktualisiert am: 20/02/2024
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