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Wer kann das Formular 100 ausfüllen?

Das Formular 100 kann von jeder Person ausgefüllt werden, die in Luxemburg steuerpflichtig ist und eine jährliche Steuererklärung abgeben möchte oder muss. Im Einzelnen betrifft dies :


Personen, die das Formular 100 ausfüllen müssen :


  • In Luxemburg steuerlich Ansässige, die ein Welteinkommen zu erklären haben (Gehälter, Mieteinnahmen, Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen usw.).
  • Nichtansässige (Grenzgänger), die sich für eine Kollektivbesteuerung entscheiden oder von bestimmten Abzügen profitieren möchten (Darlehenszinsen, Lebensversicherungen usw.).
  • Personen, die Einkünfte beziehen, die keiner Quellensteuer unterliegen oder diversifiziert sind (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus freien Berufen).


Personen, die das Formular 100 freiwillig ausfüllen können :


  • Alle Arbeitnehmer, die Abzüge geltend machen oder zu viel gezahlte Steuern zurückfordern möchten (Fahrtkosten, Versicherungen, unterhaltsberechtigte Kinder usw.).


Zu beachten:


Das Formular 100 muss pro Steuerhaushalt nur einmal ausgefüllt werden, auch wenn eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird.


Das taxx.lu-System kann Ihnen automatisch anzeigen, ob Sie betroffen sind, und Sie bei der Eingabe und Einsendung des richtigen Formulars begleiten.

Aktualisiert am: 31/07/2025

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