Artikel über: Kapitalvermögen
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Muss man Kapitalerträge unter 1.500 Euro in der Steuererklärung angeben ?

Ja, alle Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen (Dividenden, Zinsen usw.) müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie weniger als 1.500 € betragen. Unterhalb dieser Schwelle sind sie nicht steuerpflichtig, aber die Erklärungspflicht bleibt bestehen.


Für verheiratete oder verpartnerte Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf 3.000 € pro Jahr.

Aktualisiert am: 16/07/2025

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