Artikel über: Kapitalvermögen
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Wie können Kapitalgewinne und -verluste miteinander verrechnet werden ?

Kapitalgewinne (Veräußerungsgewinne) können mit gleichartigen Kapitalverlusten (Veräußerungsverluste) verrechnet werden, jedoch nur im Rahmen von Transaktionen, die im selben Steuerjahr stattgefunden haben. In jedem Fall darf das endgültige Nettoeinkommen aus Kapitalverkäufen nicht negativ sein.


Nicht zulässige Verrechnungen:


  • Nicht steuerlich relevante Verluste (z. B. Verluste aus Wertpapieren, die länger als 6 Monate gehalten wurden und eine Beteiligung von weniger als 10 % darstellen), werden steuerlich nicht berücksichtigt.
  • Verluste können nicht in zukünftige Jahre vorgetragen werden (kein Verlustvortrag für Privatpersonen erlaubt).


Wichtig zu beachten:


  • Das endgültige Nettoeinkommen aus Kapitalverkäufen darf nicht negativ sein.
  • Nur steuerpflichtige Gewinne können mit steuerpflichtigen Verlusten verrechnet werden.
  • Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten (z. B. Gehälter, Mieteinnahmen usw.) ist nicht möglich.
  • Steuerfreie Veräußerungsgewinne (z. B. bei einer Haltedauer von über 6 Monaten ohne bedeutende Beteiligung) führen weder zu einer Steuerpflicht noch zu einer Verlustverrechnung.

Aktualisiert am: 16/07/2025

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