Was kann ich für ein Kind absetzen, das nicht in meinem steuerlichen Haushalt lebt?
Dies gilt insbesondere für Kinder, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, sondern nach einer Scheidung oder Trennung bei dem anderen Elternteil wohnen.
Ihr Kind unter 21 Jahren, das nicht in Ihrem Steuerhaushalt lebt, hat Anspruch auf einen Freibetrag, sofern es hauptsächlich auf Ihre Kosten betreut und erzogen wird. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn Sie mehr als 50 % der Kosten für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes tragen.
Die Kosten für Unterhalt und Erziehung sind im weitesten Sinne zu verstehen und umfassen :
Wohnen, Ernährung und Kleidung: laufende Ausgaben, die für das tägliche Leben notwendig sind.
Medizinische Versorgung: Arztbesuche, Medikamente und andere Gesundheitsfürsorge.
Freizeit und persönliche Ausgaben: Freizeitaktivitäten, Geschenke, Taschengeld usw.
Bildung und Ausbildung: Schulgebühren, Schulmaterial und andere Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung.
Ihr Kind ab 21 Jahren hat nur dann Anspruch auf einen Freibetrag, wenn es eine Ausbildung in Vollzeit, durchgehend und für mehr als ein Jahr absolviert.
Um diesen Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mehr als 50 % der Unterhaltskosten und der Studienkosten decken, insbesondere :
Unterhaltskosten: Wohnung, Ernährung, Kleidung, medizinische Versorgung und persönliche Ausgaben.
Studienkosten: Studiengebühren, Lehrmaterial und andere Kosten, die mit einem vollständigen Hochschulstudium (mehr als zwei Semester) verbunden sind.
Der für jedes Kind geltende Freibetrag entspricht den tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Obergrenze von 4 422 Euro pro Jahr (4 020 Euro für die Steuerjahre 2017 bis 2022). Wenn Sie mehrere Kinder haben, können die Freibeträge kumuliert werden, um den jährlichen Gesamthöchstbetrag zu ermitteln.
Kinder unter 21 Jahren:
Ihr Kind unter 21 Jahren, das nicht in Ihrem Steuerhaushalt lebt, hat Anspruch auf einen Freibetrag, sofern es hauptsächlich auf Ihre Kosten betreut und erzogen wird. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn Sie mehr als 50 % der Kosten für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes tragen.
Die Kosten für Unterhalt und Erziehung sind im weitesten Sinne zu verstehen und umfassen :
Wohnen, Ernährung und Kleidung: laufende Ausgaben, die für das tägliche Leben notwendig sind.
Medizinische Versorgung: Arztbesuche, Medikamente und andere Gesundheitsfürsorge.
Freizeit und persönliche Ausgaben: Freizeitaktivitäten, Geschenke, Taschengeld usw.
Bildung und Ausbildung: Schulgebühren, Schulmaterial und andere Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung.
Kinder ab 21 Jahren:
Ihr Kind ab 21 Jahren hat nur dann Anspruch auf einen Freibetrag, wenn es eine Ausbildung in Vollzeit, durchgehend und für mehr als ein Jahr absolviert.
Um diesen Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mehr als 50 % der Unterhaltskosten und der Studienkosten decken, insbesondere :
Unterhaltskosten: Wohnung, Ernährung, Kleidung, medizinische Versorgung und persönliche Ausgaben.
Studienkosten: Studiengebühren, Lehrmaterial und andere Kosten, die mit einem vollständigen Hochschulstudium (mehr als zwei Semester) verbunden sind.
Der für jedes Kind geltende Freibetrag entspricht den tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Obergrenze von 4 422 Euro pro Jahr (4 020 Euro für die Steuerjahre 2017 bis 2022). Wenn Sie mehrere Kinder haben, können die Freibeträge kumuliert werden, um den jährlichen Gesamthöchstbetrag zu ermitteln.
Aktualisiert am: 21/02/2025
Danke!