Wer muss die Kinder in der Steuererklärung angeben, wenn man weder verheiratet noch in einer Partnerschaft ist?
Wenn ein Paar, das in einem Haushalt lebt, ohne verheiratet zu sein, ein oder mehrere eigene Kinder hat, wird das gemeinsame Kind als Teil des Haushalts des Steuerzahlers angesehen, der die erste Zahlung des Kindergeldes erhalten hat.
Wenn das Kind eine staatliche Finanzhilfe für Hochschulstudien oder eine Beihilfe für Freiwillige erhält oder wenn keine Zuwendungen oder Beihilfen gewährt wurden, gelten die gemeinsamen Kinder als Teil des Haushalts desjenigen Elternteils, der im vorangegangenen Steuerjahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen hat.
Wenn das Kind eine staatliche Finanzhilfe für Hochschulstudien oder eine Beihilfe für Freiwillige erhält oder wenn keine Zuwendungen oder Beihilfen gewährt wurden, gelten die gemeinsamen Kinder als Teil des Haushalts desjenigen Elternteils, der im vorangegangenen Steuerjahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen hat.
Aktualisiert am: 20/02/2024
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