Warum sind Videokonferenzen für das Premium-Angebot erst ab Januar 2026 möglich?
Der Dezember ist ein sehr geschäftiger Monat, da eine große Anzahl von Steuererklärungen vor dem 31. Dezember 2025 überprüft werden muss. Um sicherzustellen, dass Ihr Dossier sorgfältig geprüft wird und nichts übersehen wird, konzentrieren wir unsere Ressourcen auf die Überprüfung der Erklärungen.
Sie können Ihre Erklärung also ruhig vor dem 31. Dezember einreichen: Wir stellen sicher, dass sie rechtzeitig vor Jahresende korrekt geprüft wird.
Das Videokonferenzgespräch kann anschließend im Januar geplant werden, in einem ruhigen Moment, um all Ihre Fragen zu beantworten und Sie persönlich zu begleiten.
Keine Sorge: Nach Erhalt Ihres Bescheids haben Sie immer noch 3 Monate Zeit, um gegebenenfalls eine Beschwerde bei der ACD einzureichen. Das Gespräch muss also nicht unbedingt im Dezember stattfinden.
Aktualisiert am: 04/12/2025
Danke!
