Artikel über: Europäische Beamte
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Welche Nachweise oder Belege sind für Einkünfte von der Europäischen Institution erforderlich?

Um Ihre Situation gegenüber der Steuerbehörde nachzuweisen, genügt eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder der Personalabteilung der Europäischen Institution.

Diese Bescheinigung muss bestätigen:


  • dass Sie tatsächlich bei der Europäischen Institution beschäftigt waren;
  • den genauen Zeitraum, in dem Sie diese Tätigkeit ausgeübt haben.


So kann die Verwaltung Ihren Status als europäischer Angestellter anerkennen, ohne diese Einkünfte in Ihre luxemburgische Steuererklärung einzubeziehen.


Aktualisiert am: 21/01/2026

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