Artikel über: Persönliche Daten
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In welche Steuerklasse falle ich, wenn ich ledig bin?

Wenn Sie weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine unterhaltsberechtigten Kinder haben, fallen Sie grundsätzlich unter die Steuerklasse 1. Diese Steuerklasse gilt auch, wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, da eine solche Lebensgemeinschaft in Luxemburg keinen Einfluss auf die Steuerklasse hat.

Aktualisiert am: 12/08/2026

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