Artikel über: Freibeträge
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Wie hoch sind die abzugsfähigen Beträge für nachhaltige Mobilität?

WICHTIG: Diesen Freibetrag ist ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr möglich.

5,000 Euro beim Kauf eines Null-Emissionen-Autos, das ausschließlich elektrisch oder mit Wasserstoff/Brennstoffzellen betrieben wird
300 Euro beim Kauf eines Fahrrades oder eines Elektrofahrrades
2.500 Euro beim Kauf eines aufladbaren Hybridautos mit maximal 50 g CO2/km.

Die Prämien können nicht mit den steuerlichen Abzügen für nachhaltige Mobilität kumuliert werden.

Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen :
https://guichet.public.lu/fr/citoyens/impots-taxes/detention-vehicule/mobilite-durable/deduction-mobilite-durable.html
https://guichet.public.lu/fr/entreprises/sectoriel/transport/secteur-routier/deduction-mobilite-durable-2019.html

Aktualisiert am: 18/07/2024

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