Artikel über: Landwirtschaftlicher / forstwirtschaftlicher Gewinn
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Wo muss der Holzverkauf angegeben werden?

Wenn Sie Holz verkauft haben, kreuzen Sie bitte zunächst in der Kategorie „Steuersituation“ das Kästchen „Ich habe Gewinne aus Land- und/oder Forstwirtschaft erzielt“ an:



Sobald Sie das Kästchen angekreuzt und gespeichert haben, wird eine neue Kategorie angezeigt.
In dieser neuen Kategorie mit dem Namen „Land- und Forstwirtschaftliche Einkünfte“ sollten Sie das folgende Kästchen ankreuzen:




Um den land-/forstwirtschaftlichen Gewinn zu ermitteln, füllen Sie bitte das Formular 144 aus, das Sie auch hier finden:
https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/formulaires/entreprises_annexes/2023/144d-2023.pdf

Aktualisiert am: 25/02/2025

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