Artikel über: Freibeträge
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Welchen Pauschalabzug kann ich für Häuslichkeitskosten in Anspruch nehmen?

Sie können von einem Pauschalabschlag von bis zu 5.400,00€ pro Jahr profitieren für:


  • Haushaltshilfekosten (Putzpersonal, Reinigungsfirma ... )
  • Kinderbetreuungskosten (Foyers, Kindergarten, Maison relais ...)
  • Kosten für Hilfe aufgrund von Pflegebedürftigkeit (z.B.: Hëllef Doheem, Help ...)
  • Kosten für Pflegeheime (CIPA)


Achtung! Gartenkosten sind nicht abzugsfähig.

Aktualisiert am: 19/02/2024

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