Welchen Pauschalabzug kann ich für Häuslichkeitskosten in Anspruch nehmen?
Sie können von einem Pauschalabschlag von bis zu 5.400,00€ pro Jahr profitieren für:
- Haushaltshilfekosten (Putzpersonal, Reinigungsfirma ... )
- Kinderbetreuungskosten (Foyers, Kindergarten, Maison relais ...)
- Kosten für Hilfe aufgrund von Pflegebedürftigkeit (z.B.: Hëllef Doheem, Help ...)
- Kosten für Pflegeheime (CIPA)
Achtung! Gartenkosten sind nicht abzugsfähig.
Aktualisiert am: 19/02/2024
Danke!