Artikel über: Auswanderer (Expats)
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Sind die Gehälter, die ich vor meiner Ankunft in Luxemburg erhalten habe, steuerpflichtig (Expatriate)?

Ausländische Einkünfte, die Sie vor Ihrer Steueransässigkeit in Luxemburg erzielt haben, sind in Luxemburg nicht steuerpflichtig.

Sie bleiben in dem Land steuerpflichtig, in dem Sie zu dieser Zeit gelebt und gearbeitet haben.


Auch wenn diese Einkünfte in Luxemburg nicht besteuert werden, müssen sie dennoch in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung angegeben werden.

Luxemburg verwendet das Gesamteinkommen des Jahres zur Berechnung Ihres Steuersatzes. Dieser Steuersatz wird anschließend nur auf Ihre in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünfte angewendet.


Aktualisiert am: 20/01/2026

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