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Welches Dokument benötige ich, um die Notarkosten für die Eröffnung eines Kredits für meine Hauptwohnung abzusetzen?

Im Jahr des Erwerbs Ihres Hauptwohnsitzes können Sie die Notarrechnung „Ouverture de crédit“ absetzen.


Bitte beachten Sie. Die Rechnung für „Verkauf“ ist nicht abzugsfähig. Bitte überprüfen Sie die Formulierung oben auf Ihrem Dokument genau.


Hier ein Beispiel für eine solche Rechnung :



Bei einem Immobilienkredit bei der Spuerkeess ist die Krediteröffnung im Abschnitt „“Kommissionen„“ des Bankauszugs angegeben.



Aktualisiert am: 20/06/2025

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